Tauchtauglichkeit

Bei der tauchsportärztlichen Untersuchung werden Ihr körperlicher Gesundheits- zustand und besonders die Lunge und der Hals-Nasen-Ohren-Bereich geprüft. Von uns bekommen Sie ein Formular, auf dem ein Taucherarzt Ihre Untersuchung bestätigt. 

 

Bitte lassen Sie die Untersuchung nur von einem Tauchmediziner durchführen!

 

Bis zum 18. Lebensjahr ist diese Untersuchung jährlich zu wiederholen. Ab dem 18. Lebensjahr, bis zum Erreichen des 40. Lebensjahres sollten Sie die Untersuchung alle zwei Jahre durchführen lassen. Ab dem 40. Lebensjahr muss Ihre Tauchtauglichkeit wieder jährlich bestätigt werden.

 

Die Untersuchung erfolgt nicht auf „Krankenschein“!

 

Clubmitglieder können sich von unserer Clubärztin, Frau Yasmin-Isabelle Kelnar, untersuchen lassen. Bitte besorgen Sie sich rechtzeitig einen Termin, denn ohne tauchsportärztliche Bescheinigung können Sie bei uns nicht mit Ihrer Schwimmbad- und Freiwasserausbildung beginnen.

 

Praxis Kelnar

Ganzheitliche internistische Diagnostik und Therapie

 

Öffnungszeiten

Montag: 9:00–12:00 Uhr · Dienstag: 9:00–18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00–18:00 Uhr · Freitag: 9:00–12:00 Uhr

 

 

Adresse:

Stallschreiberstraße 11, 10969 Berlin

 

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

U-Bahn U-Moritzplatz (Linie U8)

U-Bahn U-Märkisches Museum (Linie U2)

Bus U-Moritzplatz (Linie M29)

 

 

Zugangsinformationen: 1. OG mit Fahrstuhl

 

Telefon: 030 6145000

 

 

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Tauchen mit Beeinträchtigungen

Beim Tauchen mit behinderten Menschen unterscheiden wir in der Ausbildung zwischen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen.

 

Tauchen mit körperlicher Beeinträchtigung

Die Ausbildung ist grundsätzlich in drei Abschnitte aufgeteilt: Handicap1-Gruppe, Handicap2-Gruppe und Handicap3-Gruppe, sie erfolgt je nach Behinderungsgrad teilweise oder in Gänze. Innerhalb jeder der drei Ausbildungssegmente müssen Sie eine Prüfung ablegen. Haben Sie diese erfolgreich bestanden, erhalten Sie Ihre internationale, unbefristet gültige Gerätetaucher-Zertifizierung.

 

Als Erstes erlernen Sie die theoretischen Grundlagen des Tauchens. Der Lehrstoff ist leicht im Selbststudium erlernbar (er ist für Jugendliche ab 10 Jahren verständlich).

Im zweiten Teil der Ausbildung erlernen Sie im warmen, klaren Wasser eines Schwimmbades alle Fertigkeiten, um ein sicherer Taucher zu werden.

 

Die im Schwimmbad erlernten Fertigkeiten müssen Sie dann im sogenannten „Freiwasser“ (See) wiederholen. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um Seen innerhalb von Berlin. Es kommen grundsätzlich keine neuen Übungen hinzu.

 

Tauchen mit geistiger Beeinträchtigung 

Ungeachtet der Art und Ausprägung der geistigen Beeinträchtigung sollten zunächst alle Menschen mit geistiger Beeinträchtigung in die Handicap3-Gruppe eingeteilt werden. Es gibt auf der Welt so viele verschiedene Formen und Ursachen der geistigen Beeinträchtigung, da macht es keinen Sinn, einige ausführlich zu besprechen und andere nicht. Man muss hier immer wieder schauen, wie jemand Aufträge und Kommandos umsetzen kann und darf nicht generalisieren. Das heißt, von vornherein Dinge nicht als unmöglich praktizierbar einzustufen oder als Kleinigkeit zu betrachten.

 

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Was ist Inklusion?

Inklusion – was ist das eigentlich? Viele Menschen haben den Begriff schon gehört. Aber was genau steckt dahinter? Und was bedeutet Inklusion für jeden von uns persönlich?

 

In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein. Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechts – Konvention festgeschrieben ist. Inklusion ist kein Expertenthema – im Gegenteil. Sie gelingt nur, wenn möglichst viele mitmachen. Jeder kann in seinem Umfeld dazu beitragen. Und je mehr wir über Inklusion wissen, desto eher schwinden Berührungsängste und Vorbehalte.

 

Deswegen haben beeinträchtigte und nicht beeinträchtigte Menschen in Berlin einen Inklusions-Tauchclub mit dem Ziel gegründet, gemeinsam ihrer großen Leidenschaft nachzugehen: dem Tauchsport. Die Mitglieder des 1. Berliner Inklusions-Tauchclub e. V. wollen ihren Beitrag dazu leisten, die Lebensqualität beeinträchtigter Menschen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Das ist möglich, indem wir die künstlichen Grenzen zwischen „beeinträchtigt“ und „nicht beeinträchtigt“ zu überwinden helfen.

 

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Sicherheitsbestimmungen

Beim tauchen mit Kindern gelten bei uns besondere Regeln.
So muss das Tauchgebiet (bzw. das Schwimmbecken) geeignet sein, um die geplanten Übungen problemlos durchführen zu können. Es muss außerdem dem Ausbildungsstand der Kinder und Jugendlichen entsprechen.

Im Freiwasser suchen wir Plätze auf, die über geeignete Fauna und Flora verfügen. Die Sicht muss mehr als zwei Meter betragen, auch darauf achten wir. Wir tauchen grundsätzlich nur dort, wo eine günstige und sichere Ein- und Ausstiegsmöglichkeit vorhanden ist. Wir achten auch darauf, dass die für das jeweilige Alter vorgesehene Tauchtiefe nicht überschritten wird.

Kinder dürfen bei uns nur einen Tauchgang pro Tag mit einem Drucklufttauchgerät machen. Die Wassertemperatur im Freiwasser darf dabei nicht weniger als 12° C an der Oberfläche betragen.Die Tauchzeit beträgt maximal 25 Minuten und darf nicht überschritten werden.

Mit Jugendlichen unter 12 Jahren machen wir keine Nachttauchgänge. Auch bei älteren Kindern sind Nachttauchgänge kein Teil des Ausbildungsprogramms. Das körperliche und seelische Wohlbefinden des Kindes und Jugendlichen steht bei uns immer im Vordergrund.

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